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Rahmenvorgabenverordnungen Lehramtsstudiengänge

Die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) und die Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-BS-KM) wurden zuletzt mit Verordnung vom 11. Juni 2024 geändert.

Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Änderungen:

Im neuen § 2a RahmenVO-KM wurden Regelungen zum Modellversuch der dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengänge getroffen. Mit der Einführung dualer lehramtsbezogener Masterstudiengänge im Modellversuch beginnend zum Wintersemester 2024/2025, zunächst befristet auf drei Durchgänge, sollen in den Bedarfsfächern Physik, Informatik, Elektrotechnik, Informationstechnik und Mathematik neue Zielgruppen für das Lehramt gewonnen werden.

In der RahmenVO-KM und der RahmenVO-BS-KM wurden die Querschnittskompetenzen „Demokratiebildung“ und „Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Antisemitismus“ ergänzt.

RahmenVO-KM

RahmenVO-BS-KM

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