Im Rahmen eines Modellversuchs werden, befristet auf zunächst drei Durchgänge, ab dem Wintersemester 2024/2025 duale lehramtsbezogene Masterstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education in den Lehrämtern Sekundarstufe I, Gymnasium und Höheres Lehramt an beruflichen Schulen an den Standorten Karlsruhe, Freiburg und Stuttgart eingeführt. Ziel ist die Erschließung neuer Zielgruppen und damit Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte in Ergänzung zur grundständigen Lehramtsausbildung.
Standorte
Der Modellversuch der dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengänge wird an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe (Lehramt
Sekundarstufe I), der Universität Freiburg (Lehramt Gymnasium) und der Universität Stuttgart (Höheres Lehramt an beruflichen
Schulen) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Seminare)
angeboten.
Voraussetzungen
Der Zugang zum jeweiligen dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang setzt für die Lehrämter Sekundarstufe I und Gymnasium den
Abschluss eines Fachbachelorstudiengangs der Fachrichtung Informatik oder Physik, für das Höhere Lehramt an beruflichen Schulen
den Abschluss eines Fachbachelorstudiengangs der Elektrotechnik oder Informationstechnik sowie eine auf die berufliche Fachrichtung
bezogene fachpraktische Tätigkeit im Umfang von mindestens zwölf Wochen voraus.
Verzahnung von Theorie und Praxis
Der Modellversuch zeichnet sich durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis aus, die bereits zu Beginn durch eine Einführungs-
und Kompaktphase eingeleitet wird und die Studierenden erhalten bereits während des Studiums eine Vergütung in Form einer
Unterhaltsbeihilfe.
Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums, das auch vorgezogene Inhalte aus dem klassischen Vorbereitungsdienst umfasst, eröffnet den Zugang zu einem auf ein Jahr verkürzten Vorbereitungsdienst.
Rechtsgrundlagen
Am 14. Juni 2024 wurde hierfür vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die im Einvernehmen mit dem Ministerium für
Wissenschaft und Kunst erlassene Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge
und der Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge vom 11. Juni 2024 im Gesetzblatt (GBl. 2024 Nr. 39)
veröffentlicht. Durch sie wurde unter anderem der neue § 2a RahmenVO-KM geschaffen, der Rahmenvorgaben zum Modellversuch der
dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengänge regelt. Die nähere Ausgestaltung der Studiengänge erfolgt durch die Studien- und
Prüfungsordnungen der Hochschulen.
Anschließend wurde am 28. Juni 2024 die Verordnung des Kultusministeriums zum Modellversuch dualer lehramtsbezogener Masterstudiengänge mit anschließenden Vorbereitungsdiensten für die Lehrämter Sekundarstufe I, Gymnasium oder die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (Stufenausbildungsverordnung - StufenVO) vom 20. Juni 2024 im Gesetzblatt veröffentlicht (GBl. 2024, Nr. 50). Diese Verordnung regelt insbesondere das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis während der Einführungs- und Kompaktphase und des Studiums, die Vergütung in Form einer Unterhaltsbeihilfe sowie die Besonderheiten des auf ein Jahr verkürzten Vorbereitungsdienstes.