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Erwerb der Lehrbefähigung in einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Fachrichtung nach Erwerb der Laufbahnbefähigung

Mit der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Qualifizierung und Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Fachrichtung (VwV Qualifizierung zusätzliche Lehrbefähigung) vom 12. April 2023 (K. u. U. 2023, 72) wurde die langjährige Verwaltungspraxis zum Erwerb der Lehrbefähigung in einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Fachrichtung auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt.

Wer kann die Lehrbefähigung in einem zusätzlichen Fach erwerben?

Lehrkräfte, die die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt besitzen und die

  • in einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Fachrichtung eine Erweiterungsprüfung erfolgreich abgelegt bzw. einen Masterstudiengang erfolgreich absolviert haben und unbefristet an einer öffentlichen Schule in Baden-Württemberg tätig sind;
  • in einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Fachrichtung eine Erweiterungsprüfung erfolgreich abgelegt bzw. einen Masterstudiengang erfolgreich absolviert haben und für die Dauer der Qualifizierung in einer befristeten Tätigkeit als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule in Baden-Württemberg stehen.

Lehrkräfte, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen in drei Fächern absolviert, den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sekundarstufe I nach der Umstellung aber nur in zwei Fächern durchlaufen haben und die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Lehrkräfte an Ersatzschulen im Land, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Wo und wann kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium jeweils bis zum 1. April für das folgende Schuljahr möglich. Die Qualifizierung beginnt dann im September des jeweiligen Jahres und dauert im Regelfall ein Schuljahr.

Wie lange dauert die Maßnahme?

Der schulpraktische Teil der Qualifizierung erstreckt sich über zwei aufeinanderfolgende Unterrichtshalbjahre. In begründeten Einzelfällen und bei Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile wird ein individueller Ausbildungs- und Prüfungsplan durch Seminar und Prüfungsamt im Einvernehmen mit der Schule erstellt.

Wie findet die Ausbildung statt?

Der schulpraktische Einsatz im zusätzlichen Fach oder in der zusätzlichen Fachrichtung während der Qualifizierung erfolgt innerhalb des Lehrauftrags der Lehrkraft in überwiegend selbstständigem Unterricht und umfasst drei bis sechs Wochenstunden.

Parallel dazu findet die Ausbildung am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte statt. Wurde bereits der Vorbereitungsdienst in einem fachdidaktisch verwandten Fach erfolgreich durchlaufen, so kann in der Regel auf die Veranstaltungen am Seminar verzichtet werden.

Die Qualifizierung und Prüfung erfolgen nach den Grundsätzen der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung des jeweiligen Lehramts.

Besonderheiten Lehramt Gymnasium: Erweiterung vom Beifachniveau auf das Hauptfachniveau

Die Verwaltungsvorschrift trifft auch Regelungen für den Fall, dass im Lehramt Gymnasium eine bereits vorhandene Lehrbefähigung für die Unter- und Mittelstufe (Beifachniveau) auf die Oberstufe (Hauptfachniveau) erweitert werden soll. In diesem Fall muss die unterrichtspraktische Prüfung in der Oberstufe abgelegt werden.

Weitere Einzelheiten zum Erwerb der Lehrbefähigung in einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Fachrichtung entnehmen Sie der Verwaltungsvorschrift.

VwV Qualifizierung zusätzliche Lehrbefähigung

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