Schulpraktika

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Die lehramtsbezogenen Studiengänge an Hochschulen in Baden-Württemberg sehen verpflichtende schulpraktische Phasen vor.

In den Studiengängen Lehramt Grundschule und Lehramt Sonderpädagogik an den Pädagogischen Hochschulen ist im Bachelorstudium ein begleitetes Orientierungspraktikum von in der Regel drei Wochen und ein Integriertes Semesterpraktikum von in der Regel mindestens zwölf Wochen vorgesehen. Im Masterstudium finden weitere schulpraktische Elemente statt. Im Studium Lehramt Sekundarstufe I ist im Bachelorstudiengang das Orientierungspraktikum und im Masterstudiengang das Integrierte Semesterpraktikum zu absolvieren. Die Pädagogischen Hochschulen vermitteln die Praktikumsplätze und betreuen die Studierenden.

Die schulpraktischen Studien in den Studiengängen Lehramt Gymnasium umfassen das durch die Hochschule begleitete Orientierungspraktikum im Umfang von in der Regel drei Wochen im Bachelorstudiengang und das Schulpraxissemester im Umfang von in der Regel zwölf Wochen in einem Wintersemester des Masterstudiengangs. Das Schulpraxissemester kann an allgemein bildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg absolviert werden. In Absprache mit der Schulleitung kann eine benachbarte Gemeinschaftsschule einbezogen werden. Schulen, die Studierende selbst besucht haben, sind ausgeschlossen.

Informationen zum Orientierungspraktikum (Lehramt Gymnasium)

Informationen zum Schulpraxissemester (Lehramt Gymnasium)

In lehramtsbezogenen Studiengängen für das Lehramt an Beruflichen Schulen sind ein oder mehrere Module für ein Schulpraxissemester im Umfang von mindestens zehn Wochen vorgesehen.

Informationen zum Schulpraxissemester (Lehramt Berufliche Schulen)

Informationen zu Schulpraktika an Pädagogischen Hochschulen