Informationen
Das Schulpraxissemester ist verpflichtender Teil der Studiengänge Lehramt Gymnasium an Hochschulen in Baden-Württemberg. Die erfolgreiche Teilnahme daran ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Lehramt Gymnasium in Baden-Württemberg.
Rechtliche Grundlage für dieses Schulpraktikum ist die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM). Zentrale Regelungen finden sich dort in § 6 Absätze 11 bis 14 RahmenVO-KM.
Die Hinweise zum Schulpraxissemester Lehramt Gymnasium enthalten detaillierte Informationen zu den Zielen, der Bewerbung und dem Ablauf dieser Praxisphase.
Das Schulpraxissemester für das Lehramt Gymnasium ist grundsätzlich an Praktikumsschulen (Gymnasium oder Berufliche Schule) in Baden-Württemberg zu absolvieren. Es besteht die Möglichkeit einen Teil des Schulpraxissemesters an einer der Deutschen Schulen im Ausland oder als „assistant teacher“ zu absolvieren. Nähere Informationen dazu finden Sie unter
- Hinweise zu einem Auslandspraktikum an einer Deutschen Schule im Ausland
- Liste möglicher Deutscher Schulen im Ausland für das Schulpraxissemester
- Hinweise zu einem Auslandsaufenthalt als Assistant Teacher
Verbindliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Schulpraxissemester sind:
- Der Nachweis, dass ein ausreichender Impfschutz oder eine ausreichende Immunität gegen Masern vorliegen. Auf der Seite "Hilfestellung bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes" sind umfangreiche Informationen zum Masernschutzgesetz hinterlegt, darunter das Formular "Dokumentation über die Vorlage von Nachweisen über hinreichenden Masernschutz" das als Nachweis genutzt werden kann
- Eine Belehrung gemäß § 35 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG).
- Eine Verpflichtungserklärung gemäß § 3 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) zur Wahrung des Datengeheimnisses.
Die Datenschutzbelehrung zum Onlineverfahren informiert über die im Rahmen der Bewerbung und Durchführung des Schulpraxissemesters durch die Schulverwaltung erhobenen Daten und die Rechte als hiervon betroffene Person.
Das Praktikum wird jährlich im Wintersemester angeboten. Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz erfolgt über ein Online-Portal. Für die Nutzung des Portals benötigen Sie eine Zugangsberechtigung, die Sie von Ihrer Hochschule im Frühjahr erhalten.
Die Dokumentation zur Online-Anmeldung informiert "Schritt für Schritt" über die Bewerbung für einen Praktikumsplatz im Online Portal und dessen zeitlichen Ablauf.
Bewerbung
Die Bewerbung für einen Praktikumsplatz zum Schulpraxissemester im Studiengang Lehramt Gymnasium ist nur über die
Online-Plattform Schulpraxissemester Lehramt Gymnasium
möglich.